Mit 0,5 Promille erwischt: Welche Strafe wird fällig? (2024)

Unterwegs mit 0,5 Promille: Welche Strafe droht?

Ver­stoßBuß­geld (€)Punk­teFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Fah­ren mit ei­ner Blut­al­kohol­kon­zen­tra­tion von 0,5 - 1,09 %50021 Mo­natHier prüfen **
- bei Ein­trag ei­nes vor­he­ri­gen Al­ko­hol­ver­sto­ßes1.00023 Mo­nateHier prüfen **
- bei Ein­trag zwei­er vor­he­ri­ger Al­ko­hol­ver­stö­ße1.50023 Mo­nateHier prüfen **
Fah­ren mit ei­ner Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­tion von 1,1 ‰ und mehr (“ab­so­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit”), wird als Straf­tat ge­ahn­det *Frei­heits- / Geld­stra­fe3vari­iertHier prüfen **
0-‰-Re­gel als Fahr­an­fän­ger nicht ein­ge­hal­ten2501-Hier prüfen **
* Un­ter Um­stän­den kön­nen die­se Kon­se­quen­zen be­reits ab 0,3 ‰ ("re­la­ti­ve Fahr­un­tüch­tig­keit") dro­hen.

Bußgeldrechner: Sanktionen bei 0,5 Promille

Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.

Kurz & knapp: 0,5 Promille

Ich möchte mich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Doch wie viel darf ich trinken, bis sie erreicht ist?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, da unter anderem das Alter, das Geschlecht, das Gewicht sowie das alkoholische Getränk an sich berücksichtigt werden müssen. Eine Orientierungshilfe bietet Ihnen unser Promillerechner.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei 0,5 Promille vor?

Dieser Tabelle können Sie entnehmen, in welchem Rahmen sich bei Fahrten mit exakt oder über 0,5 Promille die Strafe bewegt.

Wann können 0,3 oder 0,5 Promille sogar als Straftat angesehen werden?

Normalerweise handelt es sich erst bei 1,1 Promille um eine Straftat. Sobald allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorhanden sind oder Sie sogar einen Unfall bauen, reichen bereits geringere Promillewerte aus, damit der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr oder sogar der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt ist.

Alkohol am Steuer: 0,5 Promille stellen die Grenze dar

Inhaltsverzeichnis

Mit 0,5 Promille erwischt: Welche Strafe wird fällig? (1)

Dass sich Autofahren und Alkohol nicht besonders gut vertragen, sollte jedem Kraftfahrer klar sein. Mit jedem Schluck steigt die Risikobereitschaft an, das Sehvermögen nimmt ab und die Reaktionszeit verlängert sich. Unter solchen Umständen noch ein Kfz sicher durch den Verkehr zu manövrieren, ist so gut wie unmöglich und endet nicht selten in einem Unfall.

Damit es dazu erst gar nicht kommt, müssen sich Fahrer in Deutschland an eine bestimmte Alkoholgrenze halten. Seit 2001 liegt sie bei 0,5 Promille. Laut Gesetz können ab diesem Promillewert Sanktionen auf Betroffene zukommen. Es ist eine weit verbreitete Fehlannahme, dass dies erst bei Werten über 0,5 Promille der Fall sei. Welche Konsequenzen im Detail drohen können, erklären wir in diesem Ratgeber.

Was passiert bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Regelung?

Wenn Sie mit 0,5 Promille noch Auto fahren und erwischt werden, richtet sich die Höhe der Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog danach, wie oft Sie bereits alkoholisiert im Straßenverkehr aufgegriffen wurden:

  • Beim ersten Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
  • Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
  • Beim dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot

Es findet also eine Staffelung statt. Je häufiger Sie mit exakt oder mehr als 0,5 Promille erwischt werden, desto schwerwiegender sind die anschließenden Konsequenzen. Verursachen Sie mit 0,5 Promille einen Unfall, kann nicht der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sein. In diesem Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.

Mit 0,5 Promille erwischt: Welche Strafe wird fällig? (2)

Das Gleiche ist unter 0,5 Promille möglich, wenn Sie einen Verkehrs­unfall verschulden oder alkohol­bedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Hier ist bereits ein Wert von 0,3 Promille ausreichend.

Schlimmstenfalls kann Ihnen eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB vorgeworfen werden, wenn Sie mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wurden und einen Unfall verschuldet haben. Die Strafe läge dann bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

0,5 Promille: Ab wann gilt diese Grenze für Fahranfänger?

Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten. Sie dürfen daher gar keinen Alkohol trinken, wenn sie anschließend ein Kfz steuern möchten. Verstoßen sie gegen diese Vorschrift und werden alkoholisiert im Straßenverkehr aufgegriffen, werden ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Darüber hinaus handelt es sich bei dieser Zuwiderhandlung um einen A-Verstoß, der eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht. Doch ab wann findet die 0,5-Promille-Grenze beim Autofahren Anwendung? Die Antwort darauf ist einfach: Sobald Sie die Probezeit erfolgreich hinter sich gebracht haben und mindestens 21 Jahre alt sind.

Video: Alkohol am Steuer

Mit 0,5 Promille erwischt: Welche Strafe wird fällig? (3)

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Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mit 0,5 Promille erwischt: Welche Strafe wird fällig? (10)

Kathleen S.

Kathleen hat Finanzwesen an der Universität Erfurt studiert. Seit 2019 unterstützt sie uns in der Redaktion von bussgeldkatalog.de. Ihre Ratgeber decken eine breite Sparte an Themen ab, wie z. B. Verkehrszeichen, Fragen zum Bußgeldverfahren und zur Autopflege. Aufgrund ihrer Vorbildung befasst sie sich auch sehr gerne mit finanziellen Fragestellungen rund ums Auto.

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